Tierschutznovelle – ein vielversprechender Kompromiss?

Steckt bald mehr Tierschutz drinnen, wo Tierschutz draufsteht? Was die angekündigte Novelle des Tierschutzgesetzes verändern soll, welche Missstände endlich behoben werden könnten und wo noch nachgeschärft werden muss – HIER!

Auf einen Blick

  • Ein finaler Gesetzesentwurf für die Tierschutznovelle ist angekündigt, genaue Details fehlen aber noch
  • Mehrere wichtige Punkte sollen behandelt werden, etwa ein effektiveres Qualzuchtverbot und wichtige Verbesserungen in der Hundehaltung
  • Trotzdem fehlt schon jetzt etwa eine Chip- und Registrierungspflicht für Katzen sowie ein vollständiges Verbot der privaten Schutzhundeausbildung
  • Die noch zu erarbeiteten zusätzlichen Bestimmungen sowie die letztliche Umsetzung werden zeigen, wie effektiv die Tierschutznovelle ist

Erhoffte Heimtiernovelle hat lange auf sich warten lassen

Mit Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS wurden 2021 im Nationalrat wichtige tierschutzrelevante Punkte beschlossen, die beim Tierschutzgesetz und den darauf gründenden Verordnungen verbessert werden sollten. Die für die landwirtschaftliche Tierhaltung versprochene Novelle wurde knapp ein halbes Jahr später umgesetzt.

Trotz mehrfachen und lautstarken Protesten vieler Tierschutzorganisationen, ließen die versprochenen Verbesserungen beim Schutz von Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren hingegen lange auf sich warten. Wir zweifelten schon daran, ob die versprochene Novelle überhaupt noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden würde.

Anfang Februar 2024 kam dann endlich doch Bewegung in die Debatte und die Bundesregierung kündigte einen Gesetzesentwurf an. Für uns besonders erfreulich ist, dass gleich mehrere tierschutzrelevante Themen, die die letzten Monate wiederholt tagesaktuell waren, behandelt werden.

potentieller Teilerfolg mit breitgefächerten Verbesserungsansätzen

Noch fehlen Informationen zu vielen Details. Ein abschließendes Urteil über die Tierschutznovelle lässt sich damit zwar noch nicht abgeben, aber die angekündigten Veränderungen stimmen uns hoffnungsvoll. Die folgende sechs Schwerpunkte wurden gesetzt:

1.      Die Stärkung des Qualzuchtverbots

Qualzucht ist in Österreich bei Heimtieren zwar verboten, doch fehlte bisher eine Definition, ab wann ein Merkmal genau als Qualzucht gilt. Damit war das Qualzuchtverbot defacto ein machtloser Papiertiger. Nun soll u.a. eine eindeutige Definition kommen und einzelne Qualzuchtsymptome dezidiert klargestellt werden, etwa zu kurze Schnauzen bei Hunden und Katzen. Besonders belastete Rassen könnten sogar von der Zucht ausgeschlossen werden.

Eine wissenschaftliche Qualzuchtkommission soll zusätzlich eingerichtet werden und u.a. Zuchtprogramme für Zuchtverbände entwickeln, deren Umsetzung prüfen und z.B. Empfehlungen für weitere Bestimmungen entwickeln. Entscheidend ist hier natürlich, welche Personen in dieser Kommission vertreten sein werden.

2.      Eine strengere Reglementierung für die Schutzhundeausbildung

Im Zuge eines tragischen Unfalls entflammte letztes Jahr eine hitzige Debatte über die sogenannte Schutzhundeausbildung für Hunde von Privatpersonen. Die Tiere lernen dabei etwa, auf Kommando Personen in den Unterarm zu beißen. Wenn derartiges Training unsachgemäß oder mit charakterlich ungeeigneten Hunden durchgeführt wird, steigt das Risiko, dass die Tiere die angelernten Verhaltensweisen im Alltag gegen den Menschen richten.

Zusammen mit anderen NGOs forderten wir ein generelles Verbot von privater Schutzhundeausbildung, wie in Wien. Zwar sollen mit der Novelle erste Schritte in die richtige Richtung getan werden, von einem endgültigen Aus sind wir aber noch weit entfernt. Mittels eines Wesenstest sollen Hunde vor Trainingsbeginn evaluiert werden. Außerdem müssen alle am Training beteiligte Personen geprüft werden. Auch hier fehlen noch wichtige Details über die Umsetzung, etwa nach welchen Kriterien geprüft werden und was der Wesenstest genau beinhaltet.

3.      Maßnahmen für die Verbesserung der Hundehaltung

Erfreulich ist, dass nun endlich ein bundesweiter Hunde-Sachkundenachweis eingeführt wird. Mindestens 4 Stunden Theorie und zwei Praxisstunden werden zukünftig verpflichtend für Hundehalter:innen. Ob dadurch auch aktuelle Bestimmungen, wie die Listenhunderegelung für bestimmte Rassen, beeinflusst werden, ist noch unklar.

Außerdem soll der Kampf gegen illegalen Welpenhandel weiter verschärft werden. Bisher war lediglich der Verkauf und unsachgemäße Import verboten. Künftig könnte bei offensichtlich illegal importierten Tieren auch Käufer:innen und Halter:innen eine Verwaltungsstrafe drohen.

4.      Maßnahmen für die Verbesserung der Haltung exotischer Wildtiere

Ähnlich wie bei Hunden soll zudem auch für Amphibien, Reptilien und Papageien ein mindestens 4-stündiger Sachkundenachweis fällig werden. Zudem dürften neben den bestehenden Verboten von gewissen Wildtieren, künftig auch Kamele und Büffel nicht länger in Zirkussen eingesetzt werden.

5.      Der Ausbau der Heimtierdatenbank

Wir freuen uns außerdem sehr, dass Hunde endlich nicht mehr nur verpflichtend gechippt, sondern die Chipnummern auch endlich direkt durch die Tierärztinnen und Tierärzte in die Heimtierdatenbank eingetragen werden soll. Auch wir im Tierschutzhaus erleben es leider viel zu oft, dass gechippte Fundhunde zu uns kommen, deren Chipnummern nicht eingetragen wurden und wir die Halter:innen damit nicht bestimmen können.

Leider betrifft diese angekündigte Änderung aktuell ausschließlich Hunde. Auch für alle Katzen sollte dringend eine allgemeine Chip- und Registrierungspflicht eingeführt werden.

6.      Eine Stärkung des Vollzugs

Eine der wichtigsten Änderungen ist die versprochene Bewilligungspflicht für Zuchten. Bislang genügt es, eine Zucht lediglich amtlich per Formular zu melden.  Durch einen effektiven Bewilligungsprozess könnte zukünftig endlich tatsächlich auch geprüft werden, ob die Züchter:innen alle tierschutzrelevanten Auflagen einhalten.

Mitsprache von NGOs bei Gesetzen gefordert

Wir erwarten täglich den finaler Gesetzesentwurf. Innerhalb der nächsten Wochen soll dieser dann offiziell in Begutachtung gehen. Verlaufen alle Prozesse plangemäß, könnte die Novelle damit bereits im April 2024 beschlossen werden. Bis sie endgültig wirksam ist, müssen auch die von der Novellierung betroffenen Verordnungen (2. Tierhaltungs-Verordnung, Hundausbildungs-Verordnung und Tierschutzsonderhaltungs-Verordnung) erarbeitet und aktualisiert werden. Diese Verordnungen sind entscheidend dafür, wie stark oder schwach die Novelle schlussendlich sein wird.

Umso wichtiger ist es, NGOs wie uns in den Erarbeitungsprozess von Gesetzen stärker einzubinden. Wir sind täglich mit Problemen in der Heimtierhaltung konfrontiert und können aus erster Hand berichten, wie Tier und Mensch nachhaltig und alltagstauglich geholfen werden kann.

Fazit

Wir begrüßen die angekündigten Verbesserungen! Letztlich kommt es aber auf die Umsetzung an. Wir werden den fertigen Gesetzesentwurf genau prüfen und dazu Stellung beziehen. Natürlich halten wir Sie auf dem Laufenden, wie es um das Wohl unserer Heimtiere weitergeht!

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