Volksbegehren
Pass auf seinen Schwanz auf!
Die Jagdsaison auf Füchse ist eröffnet. In einem kleinen Land wie Österreich gewähren nicht alle Bundesländer dem Fuchs die nötigen Schonzeiten. Fuchsmütter und Rüden – die bei der Aufzucht der Jungen eine wichtige Rolle spielen – werden ganzjährig erbarmungslos abgeknallt. Ihre Jungen verhungern qualvoll.
Anstatt 9 (!) verschiedener Landesjagdgesetze fordern wir ein einheitliches Bundes-Jagdgesetz, das Schonzeiten für den Fuchs vorsieht.
Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz
Schluss mit tierquälerischen Jagdmethoden, Trophäenjagden und sich widersprechenden Gesetzen!
Die 9 derzeitigen Landesgesetze erlauben z.B.: den Abschuss von Elterntieren mit Jungen oder Tötung von Hunden und Katzen.
Wir fordern, dass folgende Grundsätze verwirklicht werden:
- Schonzeiten für alle jagdbaren Tierarten
- Verbot der Tötung von Haustieren
- Grausame Fang- und Jagdmethoden dürfen nicht angewendet werden
- Gezüchtete Tiere dürfen nicht für die Jagd ausgesetzt werden
- Jagdbare Tierarten nach ökologischen Kriterien definieren
- Gefährdete Tierarten sind zu schonen
- Keine Verwendung von Bleimunition
- Ökologische Grenzen respektieren
Volksbegehren unterstützen:
Für das Volksbegehren können ab sofort Unterstützungserklärungen abgegeben werden, damit es stattfinden kann.
Du kannst eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz
abgeben, wenn du die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und am Tag der Unterstützung das 16. Lebensjahr vollendet hast. Es gibt zwei Möglichkeiten für die Abgabe von Unterstützungserklärungen:
Beim Amt
In jedem beliebigen österreichischen Gemeindeamt (Wien: Bezirksamt) zu dessen Amtsstunden (Parteienverkehr). Es muss nicht das Gemeindeamt deines Hauptwohnsitzes sein. Frage dort nach dem Raum, in dem Volksbegehren zur Unterzeichnung aufliegen. Du brauchst nur einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
Online
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