Wir haben Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht.
Seitens der Österreichischen Bundesregierung steht schon seit 2016 die Übernahme der Berichtigung der EU-Richtlinie 2008/120/EG (Richtlinie über die Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen) in die 1. Tierhaltungsverordnung aus. Dies betrifft die Schweinehaltung auf Vollspaltenböden. Etwa 60% der österreichischen Schweine leben auf solchen Böden. Die meisten von ihnen leiden an Entzündungen, Verletzungen und Hautschwielen. Ohne Einstreu können sich Schweine außerdem nicht ausreichend beschäftigen. Stress und Aggression sind die Folgen.
Zur Erklärung: Die EU-Richtlinie 2008/120/EG wurde im Original auf Englisch verfasst und fordert als Mindestvoraussetzung einen Liegebereich für Schweine, der „physically comfortable“ sein muss. Dies wurde mit „größenmäßig angemessen“ ins Deutsche übersetzt, was falsch ist.
Dieser Übersetzungsfehler wurde bereits 2016 von der EU berichtigt. Seither ist in der deutschen Fassung zu lesen, dass für Schweine eine „physisch angenehme Liegefläche“ verfügbar sein muss. Diese Übersetzung müsste nun auch in der 1. Tierhaltungsverordnung in Österreich berichtigt werden, dies fand bis jetzt nicht korrekt statt: So muss der Liegebereich bloß größenmäßig angenehm sein, damit alle Schweine gleichzeitig liegen können. Die Vorgabe eines physisch angenehmen Liegenbereichs für Schweine würde Vollspaltenböden zumindest für den Liegebereich ausschließen. Bereits in fünf europäischen Ländern sind Vollspaltenböden im Liegebereich auch explizit verboten.
Die 1. Tierhaltungsverordnung in Österreich verstößt daher schon seit 2016 gegen die EU-Richtlinie zur Schweinehaltung. Als Tierschutz Austria haben wir Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht und damit den Antrag gestellt, ein Vertragsverletzungsfahren gegen Österreich einzuleiten.
Die Industrialisierung der konventionellen Nutztierhaltung muss endlich ein Ende haben. Ein Paradigmenwechsel ist dringend notwendig. Das hat uns nicht zuletzt die Corona-Krise gezeigt.