Wir unterstützen die lokale Bürgerinitiative.
In der Gemeinde Matzen-Raggendorf (Bezirk Gänserndorf) soll ein Park- und Wendeplatz für Busse entstehen, die regionale Bahn eingestellt werden. Die Gemeinde erließ im Dezember 2019 eine Verordnung zur Umwidmung von Grün- in Bauland – trotz reger Proteste aus der Bevölkerung bzw. der Bürgerinitiative. Nicht nur, dass im Zeitalter des Klimaschutzes der Schiene Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr gegeben werden sollte, das Zubetonieren dieser weitläufigen Grünfläche hätte – den Aussagen privater Augenzeugen zufolge – allem Anschein nach auch das Sterben von den in Österreich streng geschützten Zieseln zur Folge. Auch Erdlöcher sollen dort auf ein Ziesel-Vorkommen hinweisen.
Die Vorgangsweise der Gemeinde, welche auch vom Land NÖ abgesegnet wird, ist angesichts eines fehlenden Gutachtens höchst verwerflich und kommt einer Umgehung naturschutzrechtlicher Vorschriften gleich. Denn die Umwidmung kann nur dann rechtens sein, wenn sich tatsächlich kein Zieselbestand nachweisen lässt. Das diesbezügliche Gutachten ist eben noch ausständig. In unseren rechtlichen Stellungnahmen zu dieser Causa wiesen wir stets auf die Notwendigkeit der Erstellung eines professionellen Gutachtens hin. Um ein solches jedoch erstellen zu können, müsste das Ende des Winterschlafs der Ziesel Ende März/Anfang April abgewartet werden.
Heimischer Artenschutz beginnt vor der eigenen Haustür!
Ziesel sind in Österreich streng geschützt und auf der Roten Liste des Umweltbundesamts als streng gefährdet eingestuft. Wir haben daher Beschwerde gegen den Bescheid der NÖ Landesregierung, mit welchem die Umwidmungsverordnung der Gemeinde genehmigt wird, eingereicht. Das Ziesel-Vorkommen muss geprüft werden und – sollte sich dieses bestätigen – muss eine anderweitige Lösung gefunden werden.