Auf einen Blick
- Verbot von Beiß- und Angriffstraining: Privatpersonen dürfen Hunde nicht mehr auf Angriffe gegen Menschen trainieren.
- Kein Spielverbot: Spielen und Trainieren mit Bällen, Frisbees, Seilen etc. bleibt erlaubt.
- Hundesport und Ausbildungen weiterhin möglich: Rettungshunde, Fährtensuchhunde, etc. dürfen weiterhin trainiert werden – nur Beiß- und Angriffstrainings werden verboten.
- Weiterer Handlungsbedarf: Einheitlichen Qualifikationsstandards für Hundetrainer:innen und eine Überarbeitung der Trainingsmethoden bei Diensthunden sind dringend notwendig.
Verbot von Schutzhundeausbildung in letzter Minute eingebracht
Unmittelbar vor Angelobung der neuen Regierung wurde von den Grünen noch eine entscheidende Novelle zur tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden durchgebracht: Das ausnahmslose Verbot private Beiß- und Angriffstrainings – dem Kern der privaten Schutzhundeausbildung.
Ein Schutzhund wird von einer Privatperson oder im Sicherheitsgewerbe gehalten und hat eine spezielle Schutzhundeausbildung durchlaufen. Diese Ausbildung gliedert sich in drei Disziplinen: Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzarbeit. Rassebeschränkungen gibt es keine.
Kritisch ist die Schutzarbeit, da hier gezielt die Angriffs- und Verteidigungsbereitschaft des Hundes trainiert wird. Dabei wird ein sogenannter Figurant – eine Person mit einem speziellen Beißärmel – eingesetzt, um das Beißverhalten des Hundes gezielt zu fördern und zu testen.
Selbst Schutzhundekreise gestehen ein, dass Schutzarbeit Hunde „scharf machen kann“, also in ihrem Beißverhalten unberechenbar und schwer zu kontrollieren. Im Gegensatz zur Vorverurteilung bestimmter Rassen schützt das nun verabschiedete Verbot von Beiß- und Angriffstrainings also Mensch und Tier.
Gebrauchshundesport und Ballspielen weiter erlaubt
Dieses Verbot richtet sich ausschließlich gegen Beiß- und Angriffstrainings. Es bedeutet jedoch nicht, dass Hunde nicht mehr spielerisch trainiert werden dürfen. Im Vorfeld zu der Novelle kursierten trotzdem viele Falschinformationen.
Zur Sicherheit möchten wir eindeutig klarstellen:
- Spiel bleibt erlaubt: Das Spielen und Trainieren mit Bällen, Frisbees, Seilen oder ähnlichem bleibt selbstverständlich weiterhin erlaubt. Für viele Hunde ist Spielen sogar eine geeignetere Belohnungsmöglichkeit als Leckerlies.
- Tierschutzkonforme Ausbildungen sind weiterhin erlaubt: Hunde dürfen also weiterhin als Fährtensuchhunde, Rettungshunde, im Agility- und Obedience-Sport o.ä. ausgebildet werden. All diese Trainingsmethoden fördern die Bindung zwischen Mensch und Hund und haben nichts mit aggressionsfördernden Techniken zu tun.
Beiß- und Angriffstrainings schaden Tier und Mensch
Beiß- und Angriffstrainings, in der Privatpersonen ihre Hunde zu Waffen ausbilden, sind in unserer modernen Gesellschaft überflüssig und gefährlich. Wir haben deshalb zusammen mit anderen Stakeholdern und NGOs in einer gemeinsamen Tierschutzallianz seit Jahren gegen Beiß- und Angriffstrainings gekämpft, denn:
- Unnötiges Risiko: Auf Schutzarbeit trainierte Hunde können alltägliche Situationen falsch einschätzen und harmlose Gesten oder Kleidungsstücke, wie ausgestreckte Arme oder wattierte Jacken, als Bedrohung wahrnehmen. Vor allem abgebrochene oder unsachgemäß durchgeführte Ausbildungen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar sowie wenn Hundehalter:innen nicht über ausreichende Sachkunde verfügen oder die Tiere ihre Halter:innen wechseln.
- Widerspruch zum Tierschutzgesetz: Zum Schutz der Allgemeinheit dürfen Hunde laut Tierschutzgesetz nicht auf aggressives Verhalten gegen Menschen trainiert werden, ausgenommen sind nur Polizei- und Militärhunde. Schutzhunde für Privatpersonen oder privaten Sicherheitsfirmen widersprechen also unseren Gesetzen.
Um das negative Image der Schutzhundausbildung zu verbessern, haben viele Verbände ihre Angriffs- und Beißtrainings umbenannt. Verbreitete ist etwa, dass Hunde im „Sportschutz“ ausgebildet werde oder die „Internationale Gebrauchshundeprüfung“ (IGP) abgelegt haben.
Seit ein paar Jahren wird auch eine Weiterentwicklung des Schutzhundediensts angeboten: Mondioring. Neben einer Reihe von Übungen, die gezielt das Angriffs- und Verteidigungsverhalten von Hunden trainieren, beinhaltet Mondioring auch einen simulierten Angriff, bei dem der Hund von vorne mit einem Stock bedroht wird.
Zusätzlich werden Schutzhunde-Trainings oft im Ausland durchgeführt, wo Methoden noch weniger als hierzulande kontrolliert oder nachvollzogen werden können. Während inländische Beiß- und Angriffstrainings offiziell dem Tierschutzgesetz unterliegen und den Tieren damit keine Schmerzen zugefügt werden darf, gilt das anderswo nicht.
Noch viel zu tun: Nächste Schritte für den Tierschutz
Das Verbot von Beiß- und Angriffstrainings ist ein riesiger Erfolg – doch unsere Arbeit ist noch nicht getan. Gerade in der kommenden Regierungsperiode wird es entscheidend sein, weitere Verbesserungen für den Schutz der Tiere zu erwirken.
Noch muss beim Hundetraining viel getan werden:
- Keine einheitlichen Qualifikationen für Hundetrainer:innen: Derzeit kann sich jede:r ohne Nachweis von Fachkenntnissen als Hunde-Trainer:in, Hunde-Berater:in, Hunde-Coach oder ähnliches nennen – einzig das freiwillige Gütesiege „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ setzt tierschutzkonforme Standards voraus . Diese Standards müssen verpflichtend in ein einheitliches und geschütztes Berufsbild integriert werden, um tierschutzwidrige Trainingsmethoden zu verhindern.
- Tierschutzwidrige Hilfsmittel weiterhin erlaubt: Diensthunde sind noch von vielen Tierschutzregelungen ausgenommen. Zum Beispiel dürfen für das Training von Polizeihunden weiterhin Korallenhalsbänder eingesetzt werden. Auch hier ist Handlungsbedarf gegeben.
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Binder, R., Chvala-Mannsberger, S. (2024): Schutzhundeausbildung (nunmehr IGP), Sportschutz und Mondioring aus kynologischer und rechtlicher Perspektive. TiRuP 2024/A. DOI: 10.35011/tirup/2024-4.