TierschützerInnen fordern längst überfällige Gesetzesreparatur in punkto Kastrationspflicht von Katzen.
Eine schwammige Formulierung im Gesetzestext, die massives Tierleid verursacht: Eigentlich müssen in Österreich laut Tierschutzgesetz alle Katzen, die Freigang haben, kastriert werden – die so genannte Kastrationspflicht. Eine Ausnahme gibt es für Zuchttiere.
Doch der Gesetzestext, der dies regeln soll, ist derart unsauber formuliert, dass Schlupflöchern Tür und Tor geöffnet werden. Wir haben auf diesen Umstand bereits bei der Novelle des Tierschutzgesetzes im Jahr 2017 aufmerksam gemacht, stießen allerdings auf taube Ohren bei den Regierenden. So kann seit damals praktisch jeder Katzenbesitzer eine Zucht anmelden, auch die Besitzer der so genannten „Bauernhofkatzen“, sprich jener Tiere, die sich unkontrolliert untereinander und mit Streuern vermehren und für die dieses Gesetz eigentlich gelten sollte. Die Kastrationspflicht wird somit aushebelt und verpufft.
„Die unverständlicher Weise von Anfang an eingebauten Lücken im Tierschutzgesetz hinsichtlich der Pflicht zur Kastration von Freigänger-Katzen rächt sich täglich ärger. Das sachlich nicht begründbare Privileg für Katzenhalterinnen und Katzenhalter im ländlichen Raum, dass sie eine „Zucht“ nur melden müssen, führt massenweise zu brutalen und grausamen Tierquälereien. Diese „Zuchten“ brauchen kein Zuchtbuch, keine Kriterien, keine Auswahl der Elterntiere, sondern nur einen simplen Schrieb an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft“, sagt unsere Vereinspräsidentin Madeleine Petrovic.
Petition zu Gesetzesänderung
Vielmehr hat diese Gesetzeslücke auch dazu geführt, dass die Zahlen der überzähligen, ungewollten und vielfach auch kranken Tiere rasant angestiegen ist. Wir fordern schon seit einiger Zeit eine Reparatur dieses Gesetzes. Dieser Forderung verleiht eine Initiative kleinerer Vereine, die auch eine Petition zu dieser längst überfälligen Reparatur des Gesetzes gestartet haben, nun Nachdruck. „Geht es um Tierschutz oder um sachlich kontraproduktive Privilegien für eine kleine Minderheit von Menschen? Vielfach dürfen diese „Zuchtkatzen“ gar nicht ins Haus, werden medizinisch nicht betreut und verwildern total – bis auch die VerursacherInnen nicht mehr feststellbar sind. Daher: Umfassender Tierschutz funktioniert nur, wenn es keine Schlupflöcher und Privilegien gibt. Hauskatzen, die ins Freie dürfen, was für die meisten Katzen richtig und artgerecht ist, müssen kastriert sein“, so Petrovic.
Die Petition kann hier unterzeichnet werden,