Auf einen Blick:
- Für die Tiere, die Menschen und die Umwelt: Unser Manifest der Tiere soll der kommenden Regierung als Inspiration und Grundlage für ein tierschutzorientiertes und umweltbewusstes Regierungsprogramm dienen.
- Tierwohl stärken und Transparenz fördern: Das Manifest setzt auf ein umfassendes Mitspracherecht für Tierschutzorganisationen, eine verpflichtende Haltungskennzeichnung und strenge Standards in der Nutztierhaltung, um Konsument:innen verantwortungsbewusste Entscheidungen zu ermöglichen und das Tierwohl zu verbessern.
- Nachhaltige Landwirtschaft und Artenschutz: Durch eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes, tierschutzgerechte Lebendtiertransporte und die Förderung pflanzlicher Ernährung wird die Gesundheit von Mensch und Tier geschützt und der Weg für eine umweltfreundliche Landwirtschaft bereitet.
- Klares Bekenntnis zur Biodiversität: Mit einer nachhaltigen Jagdreform, dem Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen und einem gesetzlich verankerten Plan zur Bodenversiegelung setzt das Manifest klare Impulse für den Artenschutz und eine zukunftssichere Koexistenz von Mensch, Natur und Tier.
Tierschutz ist nicht nur ein moralisches Gebot, sondern eine Notwendigkeit, um die Zukunft unseres Planeten und die Vielfalt des Lebens zu bewahren.
– Ihr Team von Tierschutz Austria
Unser 12-Punkte Aktionsplan im Detail:
Unser Manifest der Tiere ist ein Denkanstoß mit verschiedenen Lösungsansätzen für eine kommende Regierung. Deshalb haben wir von allen Parteien Politiker:innen für gemeinsame Gespräche eingeladen. Hier unser Aktionsplan im Detail!
Das Tierschutzgesetz (§ 30) verpflichtet die öffentlichen Stellen zur Versorgung von Tieren, und das Bundesverfassungsgesetz verankert den Tierschutz als Staatsziel auf Verfassungsebene. Diese Verpflichtung kann jedoch ohne die wertvolle Arbeit der hauptsächlich privat getragenen Tierheime und Tierschutzorganisationen nur schwer erfüllt werden.
Allerdings wird die Expertise und Praxiserfahrung dieser Organisationen aktuell zu selten in Entscheidungsprozesse eingebunden. Unser Tierschutzhaus Vösendorf, das größte Tierheim Österreichs und eines der größten in der EU, betreut zahlreiche von Behörden zugewiesene Tiere, darunter beschlagnahmte, Großraubtiere, Nutztiere und Wildtiere sowie häufig streng geschützte Arten. Es verfügt über eine behördlich genehmigte Quarantäne und eine eigene Ordination, die für seine Aufgaben unerlässlich ist. Seit dem 10.11.2022 untersagt eine Novelle des Tierärztegesetzes uns die Anstellung von Tierärzt:innen und erschwert damit die Verpflegung der uns anvertrauten Tiere.
Mit einem gesetzlichen Mitspracherecht könnten Tierheime, Tierschutzorganisationen und Umweltorganisationen ihre praktische Erfahrung und ihr fundiertes Wissen über die Herausforderungen des Tier- und Naturschutzes aktiv in politische Entscheidungsprozesse einbringen und derartige Fehlentscheidungen verhindern. Dies schließt die Teilnahme in Vollzugsbeiräten und eine aktive Rolle in parlamentarischen Verhandlungen ein. So kann der Tierschutz als fester Bestandteil aller tierschutzrelevanten politischen Entscheidungen verankert und das Wohl der Tiere im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und der gesellschaftlichen Verantwortung weiter verbessert werden.
Darüber hinaus schlagen wir vor, Tierschutzorganisationen analog zu Umweltorganisationen anzuerkennen und ihnen ebenfalls Parteistellung in tierschutzrechtlichen Verfahren zu gewähren. Die täglichen Herausforderungen im Tier- und Umweltschutz und die daraus resultierenden Probleme müssen den Behörden direkt zugänglich gemacht werden, um bestehende Lücken zwischen gesetzlichen Vorgaben und deren praktischer Umsetzung zu schließen.
Um Lebensmittel-Transparenz in Österreich zu fördern, ist die Einführung einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung für tierische Produkte unerlässlich. Seit September 2023 gilt zwar eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung, doch wird dadurch Konsument:innen kein umfassendes Bild über die Haltungsbedingungen der Tiere gegeben. Die österreichischen Mindeststandards für die Haltung von Schweinen, Rindern und anderen Nutztieren – mit Ausnahme von Hühnern und Puten – gehen nicht über die der übrigen EU-Staaten hinaus.
Eine ergänzende Haltungskennzeichnung wurde zwar durch die vorangegangene Regierung angekündigt, aber nicht umgesetzt. Daher sollte die künftige Regierung eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform für Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung, der Gastronomie und dem Einzelhandel einführen. Besonders wichtig ist eine verpflichtende Haltungskennzeichnung auch für verarbeitete Produkte im Lebensmittelhandel. Tierschutz Austria hat jüngst aufgedeckt, dass bei Billigfleischprodukten erhebliche Transparenzmängel bestehen. Eine verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung würde Transparenz und Tierschutz sicherstellen und beispielsweise dafür sorgen, dass der Käse einer vegetarischen Lasagne einer Tagesstätte entsprechend gekennzeichnet ist.
Wesentlich für den Erfolg dieses Ansatzes sind regelmäßige und unangekündigte Kontrollen durch unabhängige Prüforgane, um die Verlässlichkeit der Kennzeichnung und den Schutz der Verbraucher:innen zu garantieren. Durch eine verpflichtende Haltungskennzeichnung setzt Österreich den Standard für mehr Transparenz und tierwohlverbesserte Produktionsbedingungen und stärkt damit das Wohl der Tiere ebenso wie das Vertrauen der Konsument:innen.
Damit Österreich eine Vorreiterrolle im Tier- und Umweltschutz übernehmen kann, ist eine umfassende Reform der nationalen Mindeststandards in der Nutztierhaltung notwendig. Trotz Gesetzesnovellen der vorangegangenen Regierung finden sich dort immer noch zahlreiche Missstände. Beispielsweise soll das Verbot der Anbindehaltung erst bis 2030 vollständig umgesetzt sein. Für den Ausstieg aus Vollspaltenböden fehlt bislang ein konkretes Datum. Und es wurde versäumt, das bestehende Verbot von Qualzucht auch in der Nutztierhaltung durchsetzbar zu machen.
Um den Tier-, Natur- und Klimaschutz nachhaltig zu stärken und den gesellschaftlichen Erwartungen an eine tierwohlverbesserte Landwirtschaft gerecht zu werden, bedarf es daher einer umfassenden Reform der nationalen Mindeststandards. Besondere Aufmerksamkeit sollte schmerzhaften Eingriffen, wie der Kastration männlicher Ferkel, gelten, die in der konventionellen Landwirtschaft oft ohne Betäubung durchgeführt wird.
Auch importiert Österreich jährlich etwa 500.000 Tonnen gentechnisch verändertes Soja, vorwiegend aus Südamerika, wo der Anbau wertvolle Ökosysteme und indigene Lebensräume bedroht. Ein Importstopp für gentechnisch verändertes Soja würde Umwelt und Klima schützen und gleichzeitig das Vertrauen der Konsument:innen in heimische Produkte stärken. Produkte, die ohne gentechnisch verändertes Futter hergestellt wurden, könnten dann mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet werden.
Eine solche Reform bedarf auch einer zuverlässigen Überwachung: Regelmäßige und unangekündigte Kontrollen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Mindeststandards eingehalten werden. Derzeit werden nur rund 2 % der Betriebe jährlich kontrolliert, eine Quote, die laut Rechnungshof oft nicht erreicht wird und die Einhaltung von Mindeststandards daher ungenügend sichert. Um Transparenz und Tierwohl zu fördern, sollte die Kontrollquote auf mindestens 10 % angehoben und Verstöße strenger sanktioniert werden, beispielsweise durch die Kürzung oder Streichung von Fördermitteln.
Um die Entstehung und Verbreitung antibiotikaresistenter Keime in der Nutztierhaltung effektiv zu bekämpfen, braucht es eine umfassende Strategie, die verbesserte Haltungsbedingungen, strenge Regulierungen und einen klaren Fokus auf Prävention und Hygiene kombiniert. Antibiotikaresistenzen stellen weltweit eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar, und der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung trägt maßgeblich zu diesem Problem bei. Die „Farm to Fork“-Strategie der Europäischen Union sieht daher vor, den Antibiotikaeinsatz bis 2030 um 50 % im Vergleich zu 2018 zu reduzieren.
Obwohl Österreich 2021 einen nationalen Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz eingeführt hat und die verkaufte Antibiotikamenge in der Tierhaltung laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf 34,2 Tonnen im Jahr 2022 gesenkt wurde, sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, um das Problem langfristig zu lösen. Österreich muss entschlossener handeln, um den Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft weiter zu reduzieren. Andernfalls drohen uns laut der Weltgesundheitsorganisation WHO bis 2050 wirksame Antibiotika auszugehen und die Weltbank schätzt, dass dadurch bis 2050 etwa 1 Trillion zusätzliche Kosten entstehen werden.
Besonders bessere Haltungsbedingungen senken das Krankheitsrisiko für Erkrankungen in der Tierhaltung und verringern so die Abhängigkeit von Antibiotika. Besonders die Herdenbehandlung (Metaphylaxe), bei der der gesamte Stall antibiotisch behandelt wird, sobald ein einziges Tier erkrankt, muss dringend beendet werden, da sie unnötig zur Verbreitung resistenter Keime beiträgt. Auch der Einsatz „kritischer Antibiotika“, die für die Humanmedizin reserviert sind, sollte weiter eingeschränkt und stattdessen auf Prävention durch Tierzahlen mit mehr Platz gesetzt werden.
Um das Wohl von Nutztieren zu verbessern und Tierleid während des Transports zu minimieren, ist eine umfassende Reform des Lebendtiertransports erforderlich. Amtstierärzt:innen und NGOs weisen seit Jahren darauf hin, dass Tiertransporte zu schwerem Leid führen. Länder wie Großbritannien sind deshalb bereits Schritte gegangen, um Lebendtiertransporte zu verbieten.
In Österreich dürfen hingegen bereits drei Wochen alte Kälber auf Langstreckentransporte ins Ausland geschickt werden. Die kürzlich novellierte österreichische Tiertransportverordnung sieht zwar beispielsweise vor, dass die Tiere alle neun Stunden mit Milchersatz versorgt werden müssen, trotzdem wurde das grundsätzliche Problem nicht behoben.
Langstreckentransporte in Drittstaaten, wo keine EU-Tierschutzstandards gelten und eine Kontrolle der Transportbedingungen kaum möglich ist, stellen eine besondere Herausforderung dar. Obwohl die vorangegangene Regierung den Straßentransport lebender Schlachttiere in Drittstaaten untersagt hat, wird diese Regelung durch zahlreiche Ausnahmen unterlaufen: Transporte bleiben beispielsweise erlaubt, wenn die Ziele in den Drittstaaten innerhalb von 58 Stunden erreichbar sind, was weiterhin Transporte nach Ländern wie Algerien, Ägypten und Libyen ermöglicht.
Eine schrittweise Reform des Lebendtiertransports, die auf der Vision eines vollständigen Ausstiegs aus Langstreckentransporten basiert, ist aus Sicht des Tierschutzes unverzichtbar. Die künftige Regierung sollte daher den Umstieg auf tierfreundlichere Lösungen wie Kühltransporte für Fleisch vorantreiben. Bis dahin sind strikte, unangekündigte Kontrollen und die lückenlose Dokumentation an jedem Punkt der Reise – vom Beladen bis zum Ziel – erforderlich, um den Tierschutz sicherzustellen. Auch könnte eine Entbürokratisierung der Weideschlachtung Tierleid verringern. Landwirt:innen würde damit ermöglicht werden, Tiere stressfrei vor Ort zu schlachten, was eine tierfreundlichere Alternative zu langen Transporten zu Großschlachtbetrieben darstellt.
Um den internationalen Tierschutz sowie die heimische Landwirtschaft zu stärken, ist die Einführung eines Importverbots für tierische Produkte erforderlich, die nicht den österreichischen Tierschutzstandards entsprechen. Trotz der europäischen Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere aus dem Jahr 1998, die unnötiges Leid und Schmerzen verbietet, sind Produkte wie Gänsestopfleber (Foie gras) und Echtpelz weiterhin in der EU erhältlich. In Österreich ist die Produktion von Gänsestopfleber und Pelz zwar verboten, der Import jedoch weiterhin erlaubt – ein Widerspruch, der die heimischen Tierschutzstandards untergräbt.
Ein weiteres Beispiel ist die in Österreich ebenfalls bereits verbotene Käfighaltung von Hühnern. Während hierzulande seit 2003 zudem eine Haltungskennzeichnungspflicht für frische Eier im Einzelhandel gilt, importiert Österreich jährlich rund 378 Millionen verarbeitete Eiprodukte, zwei Drittel davon für die Gastronomie. Viele dieser Eier stammen nachweislich von Hühnern aus Käfighaltung.
Ein Importverbot für tierische Produkte, die nicht den österreichischen Standards entsprechen, würde heimische Betriebe stärken und sicherstellen, dass der Konsum in Österreich nicht länger zur Unterstützung tierschutzwidriger Praktiken beiträgt. Gleichzeitig würde es ein starkes Signal an die internationalen Märkte senden und die Nachfrage nach ethischeren Produktionsmethoden in den Herkunftsländern fördern.
Um Österreich zu einem Vorreiter in nachhaltiger Ernährung zu machen, sind gezielte Maßnahmen zur Förderung pflanzlicher Ernährung, biologischer Landwirtschaft, Bildung und zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung notwendig. Angesichts des sinkenden Fleischkonsums und der wissenschaftlichen Empfehlungen für eine Agrar- und Ernährungswende hin zu pflanzlichen Lebensmitteln sollte die Regierung klare Rahmenbedingungen schaffen, die diesen Umstieg erleichtern. Vorbildliche Ansätze zeigen Länder wie Dänemark und Deutschland, die durch gezielte Investitionen und Förderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Lebensmittelsystems den Umstieg auf pflanzliche Produkte erleichtern.
Für Österreich empfehlen sich zudem Maßnahmen, wie eine faire Besteuerung pflanzlicher Alternativen (10% statt 20& Mwst.) sowie Steuervergünstigungen für tierwohlverbesserte Produkte. Gemäß dem Nationalen Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung (naBe) sollen bis 2030 mindestens 50 % der öffentlich beschafften Lebensmittel biologischen Ursprungs sein. Aktuell liegt der Anteil jedoch erst bei 4–6 %. Auch eine Reduktion von Lebensmittelverschwendung ist entscheidend, da weltweit etwa ein Drittel der produzierten Lebensmittel verloren geht und damit 10 % der globalen Treibhausgase verursacht. In Österreich werden jährlich mindestens 760.000 Tonnen entsorgt. Das 2023 gestartete Aktionsprogramm „Lebensmittel sind kostbar“ hat eine freiwillige Kooperation zwischen Supermärkten und sozialen Einrichtungen eingeführt, doch weiterhin wird dreimal mehr weggeworfen als gespendet. Diese Kooperation sollte verpflichtend werden, um Abfälle konsequent zu reduzieren.
Bildung ist ebenfalls ein Schlüssel zur nachhaltigen Ernährungszukunft. Das Tierschutzgesetz sieht vor, das Verständnis für Tierschutz zu fördern. Ein regelmäßiger Tierschutz- und Ernährungsunterricht könnte Kinder frühzeitig für die Zusammenhänge zwischen Ernährung, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz sensibilisieren. Besuche auf Lebenshöfen und eine Auswahl an biologischen, vegetarischen und veganen Mahlzeiten in Schulen und Kindergärten würden den Zugang zu nachhaltigen und gesunden Ernährungsoptionen fördern.
Um den Schutz und das Wohlergehen von Versuchstieren zu verbessern und gleichzeitig den technologischen Fortschritt zu fördern, ist eine umfassende Reform des österreichischen Tierversuchsgesetzes (TVG) notwendig. Diese Reform sollte die Haltung und Pflege von Versuchstieren an die Standards des Tierschutzgesetzes anpassen, sodass Tiere, zum Beispiel Hunde, die laut Tierschutzgesetz nicht dauerhaft in Zwingern gehalten werden dürfen, auch in Versuchslaboren bessere Haltungsbedingungen erhalten. Derzeit erlaubt das TVG, dass Versuchshunde in Käfigen mit einer Mindestbodenfläche von nur 4 m² für zwei Tiere untergebracht werden.
Eine grundlegende Zielsetzung der Reform sollte die Ablösung des bisherigen „3R-Prinzips“ (Reduktion, Verfeinerung und Ersatz von Tierversuchen) durch ein langfristiges Ziel zur vollständigen Abschaffung aller Tierversuche sein. Insbesondere Tierversuche für die „Grundlagenforschung“, die oft keinen direkten praktischen Nutzen haben, sollten schrittweise durch moderne, tierversuchsfreie Methoden ersetzt werden. Um dies zu erreichen, ist eine kontinuierliche Förderung und Weiterentwicklung von Alternativen notwendig, die nicht nur das Tierwohl erhöhen, sondern auch die wissenschaftliche Forschung voranbringen.
Zusätzlich sollten sogenannte „Überschusstiere“ nicht länger ohne Notwendigkeit getötet werden. Ebenso ist es wichtig, dass niemand im Rahmen einer Berufsausbildung zur Durchführung von Tierversuchen verpflichtet wird. Eine stärkere Kontrolle der Versuchstierhaltungen durch die Einbeziehung von Tierschutzorganisationen würde zudem Transparenz schaffen und sicherstellen, dass Tierschutzstandards konsequent eingehalten werden.
Durch die Reform des TVG kann Österreich nicht nur den Schutz von Tieren verbessern, sondern auch seine Position als Vorreiter in der Entwicklung und Implementierung innovativer, tierversuchsfreier Technologien stärken.
Um gefährdete Arten und ihre Lebensräume effektiv zu schützen, ist die konsequente Umsetzung europäischer Naturschutzgesetze und internationaler Verträge in Österreich dringend erforderlich. Bislang bestehen hier Defizite, da wesentliche Vorgaben der EU-Naturschutzrichtlinien, wie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und die Vogelschutz-Richtlinie, sowie die Beteiligungsrechte anerkannter Umweltorganisationen gemäß der Aarhus-Konvention nicht ausreichend umgesetzt werden.
Diese Versäumnisse wurden mehrfach von der EU beanstandet, und Österreich war zuletzt 2014 erneut mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert. Um finanzielle Sanktionen zu vermeiden und eine unnötige Belastung für die Steuerzahler:innen abzuwenden, ist eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung und Verwaltungspraxis erforderlich. Dies sollte sicherstellen, dass anerkannter Umweltorganisationen umweltrelevanten Entscheidungen eine starke und verbindliche Mitsprache erhalten und der Zugang zu Gerichten gewahrt bleibt.
Ein weiterer zentraler Schritt ist der Aufbau eines wissenschaftlich fundierten Monitorings bedrohter Wildtierarten. Ohne verlässliche und objektive Daten, die von unabhängigen Expert:innen erhoben werden, fehlt eine solide Grundlage für rechtssichere und nachhaltige Entscheidungen im Wildtiermanagement. Derzeit basieren die Informationen, auf die sich die Behörden stützen, überwiegend auf Angaben der Jägerschaft. Ein unabhängiges Monitoring würde Transparenz schaffen, die Bewertung der Erhaltungszustände gefährdeter Arten objektivieren und die Grundlage für gezielte Schutzmaßnahmen bilden.
Durch die gezielte Stärkung des Artenschutzes, wissenschaftlich fundierte Monitoringprogramme und eine vollständige Integration der Beteiligungsrechte von Umweltorganisationen kann Österreich als Vorreiter im Naturschutz vorangehen und gleichzeitig wirtschaftliche Belastungen durch die Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise sowie beispielsweise durch Vertragsverletzungsverfahren vermeiden.
Um Österreich als Vorreiter im Wildtiermanagement zu etablieren, das Tier- und Artenschutz in den Mittelpunkt stellt, ist eine tiefgreifende Reform der Jagdgesetzgebung erforderlich. Derzeit sind die österreichischen Jagdpraktiken in neun verschiedenen Landesgesetzen geregelt, die unter anderem uneinheitliche Schonzeiten, Fallenjagd und die Verwendung hochgiftiger Bleimunition erlauben. Hinzu kommen problematische Praktiken wie das Aussetzen gezüchteter Tiere zur Jagd und der Abschuss von Haustieren. Eine bundeseinheitliche Jagdreform könnte diese Missstände beheben und den Natur- und Tierschutz stärken.
Besondere Aufmerksamkeit sollte zudem dem Schutz und der Gesundung der Schutzwälder gewidmet werden. Schutzwälder spielen eine zentrale Rolle im Erhalt der Artenvielfalt und dienen als natürlicher Schutz vor Hochwasser und Bodenerosion. Der Schutz und die Wiederherstellung gesunder Waldökosysteme sind daher nicht nur eine ökologische, sondern auch eine sicherheitsrelevante Maßnahme für das gesamte Land.
Die bisherige Jagdpraxis, beispielsweise durch Winterfütterung von Rehen und Hirschen sowie den gezielten Abschuss von Beutegreifern, hat zu einer drastisch überhöhten Schalenwilddichte in unseren Wäldern geführt – der höchsten in Europa. Diese Überpopulation gefährdet das nachhaltige Wachstum unserer Wälder, da junge Bäume durch Verbiss stark geschädigt werden und die Wälder somit überaltern.
Eine erfolgreiche Reform sollte darauf abzielen, ein natürliches Gleichgewicht zwischen Beutetieren und Raubtieren wiederherzustellen und den Schutz der Wälder zu priorisieren. Mit einer modernen und nachhaltigen Jagdreform kann Österreich den Weg zu einem zukunftsweisenden Wildtiermanagement ebnen, das gesunde Schutzwälder und stabile Ökosysteme fördert.
Um ein konfliktarmes Zusammenleben zwischen Nutz- und Wildtieren zu gewährleisten, ist der flächendeckende Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen in allen Bundesländern entscheidend. Herdenschutzprojekte bieten eine nachhaltige Lösung, die sowohl Tierwohl als auch die Akzeptanz großer Beutegreifer fördert, ohne auf kostenintensive und EU-rechtlich illegale Abschussverordnungen zurückzugreifen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klar bestätigt, dass streng geschützte Arten, wie große Beutegreifer, nicht bejagt werden dürfen, solange ihr Erhaltungszustand ungünstig bleibt. Auch das österreichische Tierschutzgesetz (§19) verpflichtet Tierhalter:innen bereits dazu, ihre Nutztiere vor Angriffen zu schützen. Herdenschutz stellt hier eine präventive und rechtskonforme Maßnahme dar, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und das Zusammenleben von Nutztieren und Raubtieren langfristig ermöglicht.
Länder wie Frankreich zeigen, wie wirkungsvoll Herdenschutzmaßnahmen sein können, vor allem da sie durch EU-Fördergelder bis zu 100 % unterstützt werden. In Österreich gibt es hingegen noch großes Potenzial, solche Förderungen zugänglich zu machen, um Zäune, Herdenschutzhunde und geschultes Hirtenpersonal flächendeckend zu ermöglichen.
Erste Herdenschutz-Pilotprojekte in Tirol haben jedoch bereits positive Ergebnisse erzielt. Diese Erfahrungen sollten genutzt werden, um ähnliche Projekte in allen Bundesländern auszuweiten. Eine besondere Chance bietet die Einrichtung von Gemeinschaftsalmen, auf denen Landwirt:innen mit professionellen Herdenschutzmaßnahmen zusammenarbeiten können, um ihre Tiere effektiv zu schützen.
Um die Bodenversiegelung in Österreich nachhaltig zu reduzieren und die ökologische Stabilität zu fördern, sind gesetzlich verpflichtende Zielvorgaben und Maßnahmen erforderlich. Der Schutz intakter Böden hat höchste Priorität für den Klima-, Umwelt- und Tierschutz, da versiegelte Flächen wertvolle Ökosystemleistungen verlieren
Die EU-Bodenstrategie für 2030 sieht deshalb bis zum Jahr 2050 einen „Netto-Null-Flächenverbrauch“ für alle Mitgliedsstaaten vor und empfiehlt, den Vorsorgeansatz zu verfolgen, um die Inanspruchnahme und Versiegelung von Böden auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Die wissenschaftliche Grundlage ist eindeutig: Einmal versiegelte Böden benötigen bis zu 200 Jahre pro Zentimeter Bodentiefe, um sich zu regenerieren. Österreich hat sichdas Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch bis 2030 auf netto 2,5 Hektar pro Tag zu reduzieren. Der tatsächliche Verbrauch liegt jedoch bei etwa dem Vierfachen dieser Vorgabe, was zeigt, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Zielpfad einzuhalten.
Ein praktikabler, verpflichtender Maßnahmenplan könnte Subventionen für Bau- und Entsiegelungsprojekte an klimaschützende Maßnahmen knüpfen. Zusätzlich sollten städtische Grünflächen, insbesondere jene mit streng geschützten Arten, vor Verbauung geschützt werden, um die Biodiversität zu sichern. Eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle neuen Bauprojekte, ökologischen Auswirkungen neuer Bauprojekte frühzeitig bewertet und berücksichtigt, und die Priorisierung von Hochbauten statt ebenerdiger Parkplätze sind weitere konkrete Vorschläge.
Durch die Einführung eines klaren, verpflichtenden Maßnahmenplans kann Österreich den Flächenverbrauch effektiv senken, die Biodiversität schützen und zur Erreichung der EU-weiten Ziele für einen „Netto-Null-Flächenverbrauch“ beitragen. Eine nachhaltige Flächennutzungspolitik wird nicht nur den Klima- und Umweltschutz fördern, sondern auch die Lebensqualität für Menschen und Tiere langfristig sichern.
Sie wollen unseren ehemaligen Nutztieren helfen?
Die meisten „Nutztiere“ werden in ein System hineingeboren, das keinen Platz mehr hat, wenn sie ihren „Nutzen“ für uns Menschen verlieren. Unterstützen Sie uns bei der Rettung und Versorgung dieser Tiere und ermöglichen Sie ihnen damit ein artgerechtes Leben in Würde.
Sie wollen unser vollständiges Manifest lesen?
Laden Sie es hier herunter und teilen Sie es in Ihrem Arbeits-, Freundes- und Familienkreis!
Einführung einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung tierischer Produkte
Gallup Institut. Meinungsumfrage: Lebensmittelkennzeichnung Tierhaltung. 2021. Download hier: https://www.tierschutz-austria.at/wp-content/uploads/2021/03/Umfrage_Tierschutz-Austria_Lebensmittelkennzeichnung-Tierhaltung_KEY_FACTS.pdf
Global2000. Gütesiegel-Check. https://www.global2000.at/guetesiegel-check
Tierschutz Austria. 2024. Einkaufscheck
WWF. Der WWF Fleischratgeber. https://www.wwf.at/nachhaltig-leben/tipps-ratgeber/wwf-fleischratgeber/
Erhöhung der nationalen Mindeststandards in der Nutztierhaltung und bessere behördliche Kontrollen bei Betrieben
Rechnungshof, „Landwirtschaftliche Nutztierhaltung – Förderungen und Tierschutzkontrollen“, 2024. [Online]. Verfügbar unter: www.rechnungshof.gv.at
Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. 2019. https://www.haltungsform.de/ (aufgerufen: 06.2022)
Aktionsplan zum Schutz vor Antibiotikaresistenzen durch nachhaltige Landwirtschaft und Prävention
Antibiotika-Vertriebsmengen in der Veterinärmedizin in Österreich – AGES
Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Resistenzbericht Österreich AURES 2020. Stand 2022.
Global2000. Der Fleischatlas. 2021. (Download: https://www.global2000.at/sites/global/files/Fleischatlas-2021.pdf)
Reform der Lebendtiertransporte
ÖVA Vorschläge – Forderungen zum Thema Tiertransport in Drittstaaten.
Kritik an Rinder-Export in Drittstaaten – steiermark.ORF.at. https://steiermark.orf.at/stories/3241526/
Zuchttiertransporte: Änderungen ab 1. September 2022 | Landwirtschaftskammer Niederösterreich (lko.at). https://noe.lko.at/zuchttiertransporte-%C3%A4nderungen-ab-1-september-2022+2400+3664864
Tiertransportskandal: schwangere österreichische Rinder 4 Tage nach Algerien gekarrt (vgt.at) https://vgt.at/presse/news/2024/news20240110mn.php
Bundesministerium Soziales, Gesundhait, Pflege und Konsumentenschutz. 20.09.2024. https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/tiertransporteverordnung.html
Importverbot für tierische Produkte, die unter unseren gesetzlichen Mindeststandards produziert wurden
Versteckte Käfigeier auf österreichischen Tellern | BIORAMA https://www.biorama.eu/versteckte-kaefigeier/
Humane Society International/UK, „Fur’s Dirty Footprint Report on the environmental impacts of fur production“, 2023.
„Could fur farming be banned in the EU? Here’s which countries still support the industry | Euronews“. Zugegriffen: 5. Dezember 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.euronews.com/green/2023/06/16/fur-import-ban-could-be-dropped-in-the-uk-heres-which-eu-countries-still-support-the-indus
Fur Free Europe, B. Malmberg, und J. Moran, „Fur Free Europe Master Report“, Okt. 2022.
Skippon W. The animal health and welfare consequences of foie gras production. Can Vet J. 2013 Apr;54(4):403-4. PMID: 24082171; PMCID: PMC3595949.
Zeit Online. Foie gras – Frankreich streitet um die Stopfleber. 21.12.2021. https://www.zeit.de/news/2021-12/21/foie-gras-frankreich-streitet-um-die-stopfleber
Nationaler Aktionsplan für eine pflanzliche und tiergerechte Ernährung, sowie die Reduktion von Lebensmittelverschwendung
Europäische Kommission. Europäischer Grüner Deal. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de
Boix-Fayos C, de Vente J. 2023. Challenges and potential pathways towards sustainable agriculture within the European Green Deal. https://doi.org/10.1016/j.agsy.2023.103634
Ruggeri Laderchi et al. (2024). The Economics of the Food System Transformation. Food System Economics Commission (FSEC), Global Policy Report
Isbell, F., Balvanera, P., Mori, A. S., He, J. S., Bullock, J. M., Regmi, G. R., … & Palmer, M. S. (2023). Expert perspectives on global biodiversity loss and its drivers and impacts on people. Frontiers in Ecology and the Environment, 21(2), 94-103.
Vier Pfoten. Gentechnik: Auch 25 Jahre nach Volksbegehren regelmäßig auf unseren Teller. 5.4. 2022. Gentechnik: Auch 25 Jahre nach Volksbegehren regelmäßig auf unseren Tellern – VIER PFOTEN Österreich – Stiftung für Tierschutz (vier-pfoten.at) (Aufgerufen am 1.10.2024).
Danish-Action-Plan-for-Plant-based-Foods. 2023. https://assets.fsnforum.fao.org/public/contributions/2024/2023-Danish-Action-Plan-for-Plant-based-Foods.pdf
IPCC. Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. 2022. doi: 10.1017/9781009157926
Bundesministerium für Klimaschutz. Aktionsplan „Lebensmittel sind kostbar“, 2023
Lebensmittelverschwendung – WWF Österreich. https://www.wwf.at/nachhaltig-leben/lebensmittelverschwendung/
Reform des Tierversuchsgesetzes
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), Tierversuchsstatistiken 2018-2022, https://www.bmbwf.gv.at/Themen/Forschung/ Forschung-in-%C3%96sterreich/Services/TierV/TVStat.html
Europäische Kommission, „Animals in science“. https://environment.ec.europa.eu/topics/chemicals/animals-science_en
J. Marshall, J. Bailey, M. Cassotta, K. Herrmann, und F. Pistollato, „Poor Translatability of Biomedical Research Using Animals — A Narrative Review“, Alternatives to Laboratory Animals, Bd. 51, Nr. 2. SAGE Publications Inc., S. 102–135, 1. März 2023. doi: 10.1177/02611929231157756.
Balls, „Alternatives to Laboratory Animals: Trends in Replacement and the Three Rs“, Alternatives to Laboratory Animals, Bd. 50, Nr. 1, S. 10–26, Jän. 2022, doi: 10.1177/02611929221082250.
Wewetzer, T. Wagenknecht, B. Bert, und G. Schönfelder, „The fate of surplus laboratory animals Minimizing the production of surplus animals has greatest potential to reduce the number of laboratory animals“, doi: 10.15252/embr.202256551.
Einhaltung europäischer Naturschutzgesetze und Völkerrechtlicher Verträge
M. Wagner, S. Fasching, und W. Bergthaler, „Grundlagenstudie zur Aarhus Konvention – Umweltanwaltschaften als Instrument der Umsetzung fairer, rechtsicherer und effektiver Umweltverfahren“, Dez. 2017. [Online]. Verfügbar unter: www.jku.at
„Mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich – news.ORF.at“. Zugegriffen: 10. August 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://orf.at/stories/3364697/
Österreichzentrum Bär Wolf Luchs. Wolfsmanagement in Österreich. 2021.
Europäischer Gerichtshof, „Vorlage zur Vorabentscheidung – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Richtlinie 92/43/EWG – Art. 2, 4, 11, 12, 14, 16 und 17 “. Zugegriffen: 8. Oktober 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=288835&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
oestereich.gv.at. Inhalt und Umsetzung der Aarhus-Konvention in der EU und in Österreich. Aktualisiert 09.01.2023. https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/oeffentlichkeitsbeteiligung-im-umweltbereich/inhalt-und-umsetzung-der-aarhus-konvention-in-der-eu-und-in-oesterreich.html
ÖKOBÜRO: Österreich zum zweiten Mal wegen Verstoß gegen Aarhus Konvention verurteilt. 15.09.2017. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170915_OTS0012/oekobuero-oesterreich-zum-zweiten-mal-wegen-verstoss-gegen-aarhus-konvention-verurteilt
Umfassende Jagdreform mit Fokus auf Tier- und Naturschutz zum Wohle von Mensch, Tier und Umwelt
Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz: Offizielle Website. Link: https://bundesjagdgesetz.at/index.php
Finanzierung und Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen
„Almsaison 2024: Mehr Licht als Schatten – tirol.ORF.at“. Zugegriffen: 8. Oktober 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://tirol.orf.at/stories/3275311/
Europäische Kommission, „Mitteilung der Kommission Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie“, Okt. 2021.
Marsden und Herdenschutzkonferenz des LIFEstockProtect Projekts, YouTube – EU Large Carnivore Platform Secretariat- Verwendung v. GAP-Mitteln für Herdenschutz, (November 2022). Zugegriffen: 5. Oktober 2023. [Online Video]. Verfügbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=wnUL7dMbzbM
Gitterle, „Herdenschutz-Pilotalmprojekte 2022“, Land Tirol , Dez. 2022.
„Herdenschutz mit guten Erfolgen – tirol.ORF.at“. Zugegriffen: 9. August 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://tirol.orf.at/stories/3216658/
Gesetzlich verpflichtender Maßnahmenplan zur Verringerung der Bodenversiegelung
Die Umweltberatung. Bodenversiegelung und Fläschenverbrauch. https://www.umweltberatung.at/bodenversiegelung-und-flaechenverbrauch
Blühendes Österreich. Bodenversiegelung/Flächenversiegelung. https://www.bluehendesoesterreich.at/bauernlexikon/bodenversiegelung-flaechenversiegelung#:~:text=In%20%C3%96sterreich%20werden%20t%C3%A4glich%2012,durch%20die%20Bodenversiegelung%20aber%20zusehends.