Positionspapier:
1. Forstliche Pflegeeingriffe fördern die Waldverjüngung und die Bodenvegetation. Dadurch wird das Nahrungsangebot für die Pflanzenfresser auf naturnahe Weise verbessert und somit die Tragfähigkeit der Lebensräume erhöht und das Wildschadensrisiko gesenkt.
2. Die nachhaltige Regulierung von wildlebenden Huftieren orientiert sich sowohl an deren Gesunderhaltung als auch an der Tragfähigkeit der Lebensräume.
3. Um das Tierwohl zu fördern und den für wildlebende Huftiere nutzbaren Lebensraum zu vergrößern, werden Regulierungsmethoden angewendet, die zu einer Senkung des Jagddruckes führen und dem Wild Ruhegebiete zugestehen.
4. Naturnutzer werden für die Bedürfnisse der Wildtiere sensibilisiert, damit die Tiere die Möglichkeit haben, sich in störungsarmen Gebieten aufzuhalten. Diese Rückzugsmöglichkeiten sind wichtig, damit die Tiere während der Vegetationszeit ausreichend Fettreserven anlegen sowie außerhalb der Vegetationszeit damit haushalten und somit auch strenge Winter überleben können.
5. Überwinterungskonzepte ohne Fütterung sind aus wildökologischer Sicht zu bevorzugen. Eine Winterfütterung des Rotwildes dient als Lenkungsinstru-ment und hat sich an landeskulturellen Interessen zu orientieren. Ziel ist weder die Erhöhung des Wildbestandes noch die Förderung der Trophäenstärke.
6. Wo die Fütterung des Rotwildes als Lenkungsmaßnahme notwendig ist, erfolgt dies ohne Unterbrechungen während des gesamten Winters. Eine allenfalls erforderliche Verlegung oder Auflassung von Futterplätzen erfolgt während der Sommermonate.
7. Die Integration von Rotwild als größtem heimischem Pflanzenfresser in die intensiv genutzte Kulturlandschaft erfordert besondere Anstrengungen. Zur Vermeidung landeskulturell untragbarer Wildschäden braucht es regional angepasste Überwinterungskonzepte, vor allem für Regionen mit hohem Schutzwaldanteil. Voraussetzung für einen Verzicht auf die Winterfütterung sind Rückzugsgebiete in kleinklimatisch günstigen Lagen mit ausreichend winterlichem Nahrungsangebot und Ruhe (Beispiel Graubünden).
8. Wildtiere haben sich im Lauf der Evolution an die winterliche Nahrungsknappheit gut angepasst. Für Zeiträume mit extrem hohen Schneelagen werden jedoch aus Gründen des Tierschutzes regionalspezifische Sondermaßnahmen gesetzt. Damit bei Bedarf rasch gehandelt werden kann, ist es zweckmäßig, ein Konzept für eine zeitlich befristete „Notfütterung“ von Rot- und Rehwild zu entwickeln, wobei auf die Verwendung von artgerechtem Futter besonderer Wert zu legen ist.
9. Um Tierleid zu vermeiden, wird auf bestmögliche Treffsicherheit der Schützen geachtet. Schüsse sind nur unter geeigneten Bedingungen zulässig.
10. Um Tierleid zu vermeiden, werden insbesondere bei Bewegungsjagden Hunde bereitgehalten, die bei Bedarf für eine Nachsuche rasch zur Verfügung stehen.
11. Aus Tier- und Umweltschutzgründen wird die Umstellung auf bleifreie Büchsenmunition forciert. Das vermeidet Bleivergiftungen insbesondere bei Greifvögeln und sichert die Qualität von Wildbret.
12. Als Beitrag zum Arbeitnehmerschutz, zur Vermeidung von Tierleid bei Jagdhunden sowie zur Verringerung der Beunruhigung wird die Ausstattung von Jagdwaffen mit Schalldämpfern befürwortet und forciert.
Diese Positionen werden auch von den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf) mitgetragen. Unsere beratenden ExpertInnen:
- Dr. Hans Frey
- Dr. Karoline Schmidt
- Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer