Rechtsgutachten belegt: Hundeabschuss ungerechtfertigt!

Ein aktuelles Rechtsgutachten offenbart erschreckende Lücken in den österreichischen Jagdgesetzen: Die geltenden Regelungen zum Abschuss von Hunden sind nicht mehr zeitgemäß und widersprechen dem modernen Verständnis des Mensch-Tier-Verhältnisses. Warum Hunde nur noch auf 2 % der Landesfläche sicher sind und mehr – HIER!

Rechtsgutachten Hundeabschuss Jagd

Auf einen Blick

  • Veraltete Gesetzgebung: Die Abschussermächtigung von Haustieren basiert auf über 300 Jahre alten Vorschriften, die heute nicht mehr gerechtfertigt sind.
  • Keine sinnvollen Kriterien: In einigen Bundesländern dürfen freilaufende Hunde ohne Anlass und ohne, dass sie einem Wildtier geschadet haben, getötet werden.
  • Auf 98 % der Staatsfläche Österreichs bejagt: Haustiere dürfen nicht nur in Wäldern, sondern in allen Jagdgebieten getötet werden, auch auf Wiesen, Feldern etc.
  • Dringender Handlungsbedarf: Das Gutachten belegt, dass die bestehenden Gesetze nicht mit dem modernen Tierschutzgedanken vereinbar sind und dringend reformiert werden müssen.

Die Rechtslage: Ein Relikt aus vergangenen Jahrhunderten

Vor 300 Jahren wurden Gesetze zum Haustierabschuss eingeführt, um herrenlose, wildernde Hunde zu kontrollieren. Das Anfang März 2025 veröffentlichte Gutachten von Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner zeigt deutlich, dass die rechtlichen Grundlagen für den Haustierabschuss auf veralteten Regelungen beruhen.

Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich über 30.000 Haustiere durch Jäger:innen in Österreich getötet werden. Manche Tiere befinden sich dabei nachweislich bereits in Lebendfallen. Ihre Tötung ist damit auch nicht mit Schutz von Wildtieren zu rechtfertigen.

Trotzdem wird aktuell keine Statistik erhoben, wie viele Tiere tatsächlich sterben.

Inzwischen hat sich die Beziehung zwischen Tier und Mensch grundlegend gewandelt: Heute sind Hunde geschätzte Familienmitglieder – sie einfach zu erschießen, weil sie außer Sichtweite sind, ist nicht mehr tragbar.

Statt der Tötung werden weltweit sukzessive modernere und effektivere Managementmethoden für streunende Haustiere vorangetrieben. Dazu zählen vor allem Kastrationsprojekte, die auch wir von Tierschutz Austria mit unserem „Tierliebe Grenzenlos“-Projekt regelmäßig umsetzen.

Willkürliche Jagdgesetze erlauben Hundeabschuss

In allen Jagdgebieten und damit auf 98 % der Staatsfläche Österreichs dürfen Hunde nicht nur im Wald, sondern auch auf Feldern und Wiesen getötet werden. Während Jagdhunde von den Abschussregelungen ausgenommen sind, erfolgen die Abschüsse von Haushunden entschädigungslos. Das heißt, Hundehalter:innen werden nicht einmal finanziell für Ihren Verlust entschädigt.

Die Jagdgesetze der österreichischen Bundesländer unterscheiden sich dabei voneinander:

  • Im Burgenland kann jeder Hund, der sich vorübergehend seinem Menschen entzieht, erschossen werden – auch als bloße Präventivmaßnahme.
  • In Tirol und Oberösterreich dürfen Hunde sogar dann getötet werden, wenn sie in einer Falle sitzen.
  • In der Steiermark variiert die Abschusserlaubnis je nach Jahreszeit: Im Sommerhalbjahr darf jeder freilaufende Hund getötet werden, im Winter nur bei „konkreter Gefährdung“.
  • In anderen Bundesländern gibt es teils absurde Zusatzkriterien, etwa die Erlaubnis zum Abschuss, wenn ein Hund durch seine Rasse oder Konstitution als Bedrohung für Wildtiere eingestuft wird.

Diese Gesetze ermöglichen nicht nur willkürliche Abschüsse, sondern erschweren es auch den betroffenen Hundehalter:innen, rechtlich gegen einen ungerechtfertigten Abschuss vorzugehen. In den meisten Fällen lassen sich Verstöße gegen die ohnehin unzureichenden Voraussetzungen für einen Abschuss nur schwer nachweisen.

Verfassungsgerichtshof hat bisher versagt

2022 wurde ein Individualantrag gegen den Hundeabschuss im burgenländischen Jagdgesetz eingebracht. Doch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verweigerte eine inhaltliche Prüfung und berief sich auf ein veraltetes Urteil von 1986. Dabei sind die im aktuellen Gutachten aufgeführten Argumente unübersehbar:

  • Fehlende Verhältnismäßigkeit: Der Schutz von Wildtieren kann nicht als ausreichende Begründung für den wahllosen Abschuss von Haustieren herangezogen werden.
  • Gleichheitswidrigkeit: Jagdhunde sind von den Abschussregelungen ausgenommen – eine Ungleichbehandlung, die rechtlich nicht haltbar ist.
  • Eigentumsrecht verletzt: Das Eigentum an einem Tier ist verfassungsrechtlich geschützt – ein entschädigungsloser Abschuss stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff dar.

Es ist daher unfassbar, dass der VfGH 2023 eine Neubewertung des Hundeabschusses abgewiesen hat und eine fast 40 Jahre alte Entscheidung als Begründung heranzieht. Das zeigt einmal mehr, dass Tierschutzaspekte in der Rechtsprechung nach wie vor nicht den Stellenwert haben, den sie verdienen.

Es mag absurd klingen, aber könnte es unter diesen Umständen für Hundehalter:innen sicherer sein, ihre Hunde zu Jagdhunden ausbilden zu lassen, um sie vor den Jagdgesetzen zu schützen?

Haustierabschuss muss endlich aufhören!

Die Tötung von Haustieren ist nicht nur aus ethischer Sicht, sondern auch juristisch nicht haltbar. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, freilaufende Hunde auf tierschutzgerechte Weise unter Kontrolle zu bringen. Trotzdem werden nach wie vor vorschnelle und endgültige Entscheidungen über das Leben dieser Tiere und Familienmitglieder getroffen.

Jeder Hund, der in Österreich erschossen wird, ist ein Opfer veralteter Jagd-Gesetze. Wir fordern die Politik auf, endlich zu handeln und jeglichen Haustierabschuss in Österreich zu verbieten!

Sie wollen unsere politische Arbeit weiter unterstützen?

Wir setzen uns seit Jahren gegen den Haustierabschuss ein und begleiten und beraten unter anderem Betroffene von getöteten tierischen Familienmitgliedern. Um unsere Arbeit zu finanzieren, sind wir dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte spenden Sie uns für unser Spendenprojekt „Pfoten-Politik„!

Das vollständige Rechtsgutachten finden Sie HIER!

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