Statement unserer Präsidentin zur Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung

Eine Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung (BGBl II 2004/485) steht vor der Tür, aber die ÖVP scheint auch diesmal wieder wichtige Änderungen blockieren zu wollen. Trotzdem – es gibt etliche Punkte, die der neue Gesundheitsminister der Grünen auch alleine regeln kann und die wesentlich wären, um der Tierschutzbewegung die Arbeit zu erleichtern.

So sind die Verordnungen betreffend die Haltung von Haustieren in Tierheimen, Tierpensionen oder Gnadenhöfen dringend reparaturbedürftig. Aktuell sieht die Regelung einen Innenraum mit 15 m2  pro Hund vor, unabhängig von der Hundegröße. Viele Einrichtungen konnten den Anforderungen nicht entsprechen und mussten deshalb schließen, selbst wenn Tiere und TierhalterInnen immer sehr zufrieden gewesen waren. Es gibt eine Fülle ähnlicher Beispiele von praxis-fernen, bürokratischen Regeln. So darf auch ein „Gnadenhof“ keine Tiere vermitteln, obwohl es für diese wunderbar wäre und obwohl es viele liebe Menschen gäbe, die einem Haustier die letzte Lebensphase verschönern wollen.

Die ExpertInnen von Tierschutz Austria haben vielfach angeboten und gefordert, in die diesbezügliche Legistik eingebunden zu werden – bislang vergeblich. Dabei hätte der Staat nicht nur ethische, sondern auch finanzielle Vorteile. Die Republik Österreich könnte sich etwa bei den Quarantäne-Regelungen viel Geld sparen, wenn sie mit privaten Tierheimen kooperieren würde, anstatt auf die ohnehin ausgelastete AGES zu setzen. Warum ist Public-Private-Partnership nur im Bausektor, aber nicht im Tierschutz möglich? Sogar der §°30 des Tierschutzgesetzes geht eigentlich davon aus, dass der Staat mit Privaten zu kooperieren hat. Aber Kooperation ist keine Einbahnstraße, sondern setzt auch Kommunikation voraus.

In diesem Sinne: Hohe Erwartungen an den neuen Bundesminister!

Liebe Grüße

Madeleine

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