Der EU-Fitness-Check ist eine Evaluierung der EU-Gesetzgebung zum Tierschutz bei landwirtschaftlichen Nutztieren.
Die Industrialisierung der konventionellen Nutztierhaltung muss ein Ende haben! Ein Paradigmenwechsel ist dringend notwendig. Eine bedeutende Grundlage für das Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft ist das Konzept der Nachhaltigkeit nicht zur Ausnahme, sondern in der EU zur Regel zu erklären.
Wir haben nun mit der Corona- Krise erfahren, dass die moderne Intensivtierhaltung eine enorme Gefahr für den Menschen darstellt. Hochwertige tierische „Erzeugnisse“ sollen in Zukunft nur hergestellt werden dürfen, wenn nachhaltige Verfahren befolgt und ein schlechtes Wohlergehen von Tieren vermieden wird. Daher wird in Zukunft die Forschung und Förderung von Fleischalternativen notwendig sein sowie die Konzentration auf einen geringen Tierbestand mit artgerechter Tierhaltung. Landwirtschaftliche Förderprogramme müssen hier einen Anreiz zur Umstellung bieten.
Diese hochwertigen Kriterien müssen auch für importiere Produkte gelten. Dies gilt vor allem für verarbeitete Produkte aus Drittländern. Eine einheitliche Kennzeichnung tierischer Produkte nach dem Haltungssystem muss zudem in der gesamten EU gewährleistet sein. Höhere nationale Standards müssen möglich und gewünscht sein. Es ist ein Gebot der Stunde die Käfighaltung im gesamten EU-Raum dringendst einzustellen. Mehr als die Hälfte der Legehennen der EU fristen ihr kurzes Dasein in Käfigen, die jeglichen Platz für Bewegung verunmöglichen. Ziel muss es sein, auch „ausgestaltete Käfige“ zu verbieten. Der Import aus Schalenei und Flüssigei aus Drittstaaten ist ebenso einzustellen.
Die Gesundheit von (Nutz-)Tieren ist insbesondere für Krankheiten des Menschen und für die wirtschaftlichen Aspekte der Tierproduktion von relevantem Belang. Die Ausbreitung von Krankheiten auf den Menschen und sich daraus ergebende zusätzliche Kosten für Landwirtinnen und Landwirte, ist auch eine Folge der Intensivtierhaltung.
Viele Arzneimittel sind bei Mensch und Tier gleich und die Antibiotikaresistenzen stellen für Menschen und Tiere gleichermaßen eine Gefahr dar. Weil es Zoonosen gibt, also von Tier zu Mensch und von Mensch zu Tier übertragbare Infektionskrankheiten, sind einige Tierkrankheiten für die Humanmedizin von höchster Bedeutung. Auch Tierseuchenausbrüche sind bei widerstandsfähigeren Rassen geringer.
In der EU-VO 1099/2009 zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung ist verankert: Allgemeine Anforderungen in Bezug auf die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten sind, dass bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten die Tiere von jedem vermeidbarem Schmerz, Stress und Leiden zu verschonen sind. Die Realität sieht anders aus. Die Schlachtung von Nutztieren in Schlachträumlichkeiten bringt folgenden Stress mit sich: Der Transport, das Trennen von Schlachttieren von der Herde, der Transport zum Schlachtraum sowie die ungewohnte Umgebung des Schlachtraums, Stress und Panik anderer Tiere, Das Blut, das gerochen wird, sind für die Tiere immer mit enormen Stress verbunden. Der Stress der Tiere begünstigt den Übergang der Viren zu anderen Spezies und den Menschen. Es werden daher alternativen zu Schlachthöfen, wie die Weideschlachtung (mit professioneller Betäubung) gefunden und gefördert werden müssen.
Langstrecken-Tiertransporte in nicht EU-Länder müssen EU-weit verboten werden. Dies betrifft in erster Linie den Transport von Rindern in sogenannte Drittstaaten sowie lange Transporte von “nicht abgesetzten” Kälbern, also wenige Wochen alte Kälber, die noch auf Muttermilch angewiesen sind. Im Lichte des EuGH Urteils vom 23.04.2015 ist eine behördliche Genehmigung eines Langstreckentransportes dann zu versagen, wenn bei einem langen Transport die nicht lediglich fernliegende, sondern ernsthaft, realistische Möglichkeit besteht, dass es im Drittlandzu einem Verstoß gegen die TTVO-Vorgaben kommen wird. In der EU-Verordnung ist ganz klar geregelt, dass der Transport von Tieren bei Temperaturen über 30 °C nicht genehmigt werden darf. Nachdem täglich gegen die EU TTVO – seitens der Behörden in den einzelnen EU Ländern – sowie gegen EuGH Judikatur verstoßen wird, bleibt nur übrig Transporte in Drittländer gänzlich zu verbieten.
Auch die Maßnahmen für landwirtschaftliche Unternehmen im Rahmen eines Konjunkturpakets. müssen die nachhaltige Wirtschaftsweise und artgerechte Tierhaltung einbeziehen. Konjunkturbelebung nach dem heftigen Einbruch durch Corona macht nur Sinn, wenn wir alles tun, um Prävention ernst zu nehmen. Wir wissen, dass Intensivtierhaltungen, Wildtiermärkte und Fleischverarbeitungen eine unberechenbare Gefahrenquelle darstellen.