Tierschutznovelle – Heimtierpaket mit Schwächen!

Nach langem Hin und Her wurde die versprochene Heimtiernovelle des Tierschutzgesetzes endlich beschlossen. Wir schauen mit einem lachenden und weinenden Auge auf den Gesetzestext. Die wichtigsten Neuerungen für Tierhalter:innen und mehr – HIER!

Tierschutznovelle

Auf einen Blick:

Die wichtigsten positiven Neuerungen:

  • Wissenschaftliche Kommission zur Vermeidung von Qualzucht wird eingerichtet
  • Sachkundenachweise für Hunde und einige Exoten wird österreichweit verpflichtend
  • Zuchten sollen regelmäßig kontrolliert werden
  • Büffel und Kamele werden endlich in Zirkussen verboten

 

Was versäumt wurde:

  • kein gestärktes Qualzuchtverbot für Nutztiere
  • keine Chip- und Registrierungspflicht für alle Katzen
  • keine Bewilligungspflicht für alle Zuchten

Verbesserungen:

  • Eine wissenschaftliche Kommission zur Vermeidung von Qualzucht wird eingerichtet, um die Umsetzung des Qualzuchtverbots zu unterstützen und zu überwachen.
  • Die bisher gültige unbefristete Übergangsfrist zur Umsetzung des Qualzuchtverbots wurde gestrichen
  • Die Zucht mit bestimmten Tieren kann untersagt werden, um Qualzucht zu verhindern.
  • Die Liste der Qualzuchtsymptome wurde erweitert, um eine umfassendere Erfassung von physiologischen Einschränkungen und Missbildungen zu ermöglichen.
  • Ein verpflichtender Sachkundenachweis für Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien und manche Papageienvögeln wird ab 2026 eingeführt.
  • Zuchten ab einer bestimmten Größe werden bewilligungspflichtig
  • Sowohl gemeldete als auch bewilligte Zuchten sollen regelmäßig kontrolliert
  • Jungtiere dürfen erst wenn sie nicht länger gesäugt werden, abgegeben werden
  • Ein Haltungsverbot von illegal erworbenen Tieren wurde eingeführt.
  • Bestimmungen zu Halsbändern, Maulkörben, Maulschlaufen etc. wurden verschärft.
  • Die Registrierung von Hunden und Zuchtkatzen in einer Datenbank wurde detaillierter.
  • Der Einsatz von Kamelen und Büffeln in Zirkussen wird verboten

Verschlechterungen:

  • Landwirtschaftliche Nutztiere sind von den neuen Verpflichtungen zur Verhinderung von Qualzucht dezidiert ausgenommen
  • Das Verbot des Erwerbs, Imports und der Abbildung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen wurde auf Tiere mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen
  • Das Verbot zum Kürzen der Vibrissen (Tasthaare) wurde aufgeweicht, indem nur mehr das Kürzen aus ästhetischen oder kommerziellen Gründen verboten ist.

Verpasste Chancen:

  • Die Bewilligungspflicht für Zuchten wurde nicht auf die Anzahl der Zuchttiere bezogen, was die Nachverfolgbarkeit erschwert.
  • Es wurde keine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen eingeführt.
  • Es wurde kein dezidiertes Verbot der Schutzhundausbildung für Private eingeführt.
  • Viele Wildtiere bleiben von der Sachkundenachweispflicht ausgenommen, obwohl sie spezielle Pflege benötigen.
  • Der Kastrationsstatus von Tieren wird nicht in der Heimtierdatenbank hinterlegt.
  • Bis die Qualzuchtkommission bestehende Zuchtprogramme auf ihre Tauglichkeit überprüft hat, darf weiterhin danach gezüchtet weren

 

Qualzuchtverbot muss umsetzbar werden

Durch das Tierschutzgesetz haben wir seit bald 20 Jahren ein geltendes Qualzuchtverbot für alle Tiere. Demnach dürften Heim- und Nutztiere mit Qualzuchtmerkmalen auch nicht importiert, erworben, vermittelt, weitergegeben, ausgestellt oder beworben bzw. in der Werbung abgebildet werden. Die Realität sieht wahrlich anders aus. Viele Menschen wissen nicht, dass sie mit dem Kauf einer Französischen Bulldogge, Scottish Fold Katze oder eines Widderkaninchen gegen ein Gesetz verstoßen.

Österreich könnte Vorreiterstellung bei Tierschutz verlieren

Mit der Einführung eines bundesweiten Tierschutzgesetzes vor 20 Jahren war Österreich einst weltweiter Vorreiter, was die Rechte unserer Mitlebewesen angeht. Mittlerweile haben auch andere Staaten strenge Tierschutzgesetze auf den Weg gebracht und beginnen, uns zu überholen. Um die Zucht von Hunden mit qualvoll kurzen Schnauzen (Brachycephalie) einzuschränken, darf in den Niederlanden beispielsweise nur noch mit Tieren, die eine gewisse Schnauzenlänge erreichen, gezüchtet werden.

Auch die EU arbeitet am mehreren Tierschutzreformen. Seit kurzem ist bekannt, dass unter anderem erstmals EU-weite Mindeststandards für die Zucht und den Verkauf von Hunden und Katzen eingeführt werden sollen. Auch Qualzucht soll verhindert werden. Noch befindet sich das Gesetz in der Anfangsphase der Gesetzgebung und muss erst mehrere Schritte gehen, bis es wirklich umgesetzt wird.

Bisher wurde das Qualzuchtverbot in Österreich kaum durchgesetzt. Zum einen, weil Züchter:innen eine unbefristete Übergangszeit gewährt wurde, sobald sie angaben, Maßnahmen gegen Qualzucht ergriffen zu haben. Zum anderen, weil die Behörden ohne klare Definitionen und Richtwerte für Qualzuchtmerkmale nur selten aktiv wurden. Als richtungsweisender Erfolg gilt daher, dass 2024 immerhin erstmalig in einem gerichtlichen Urteil entschieden wurde, dass die Rasse der Englischen Bulldogge durch ihre kurze Schnauze und verkrüppelte Wirbelsäule von Qualzucht betroffen ist. Bei einem 20-jährigen Verbot ist das aber eine mickrige Bilanz.

Bevölkerung hat für Novelle gekämpft

Als mit Beginn 2023 noch immer keine Novelle für unsere Heimtiere absehbar war, formierten wir uns mit verschiedenen Tierschutzinteressensvertretern, darunter VIER PFOTEN, VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, Shifting Values, der Verband Pro Tier, ARGE Papageienschutz und die Tierschutzombudsstelle Wien, zu einer Tierschutzallianz. Zusammen mit der Bevölkerung kämpften wir, damit die Novelle nicht in der Schublade verschwindet.

Tausende Personen schlossen sich unseren gemeinsamen Protestmail-Aktionen an und versendeten über 18.000 Mails an die Regierung, um zu zeigen, was sie von dem Ausbleiben der versprochenen Novelle hielten. Mit Erfolg! Anfang des Jahres wurden endlich Entwürfe in Begutachtung geschickt. Schon hier zeigte sich, dass entscheidende Punkte fehlten. Wieder protestierten wir und schrieben uns die Finger an Stellungnahmen wund.

Nach Ende der Begutachtungsfrist wurde die Novelle weiter über Monate zwischen GRÜNEN und ÖVP weiterverhandelt. Zwischenzeitlich sah es sogar so aus, als würde die Novelle von Seiten der ÖVP kurz vor der Zielgeraden platzen, oder nur von der Zustimmung der GRÜNEN zu einem späteren Aus der Vollspaltenböden bei der Schweinehaltung abhängig gemacht werden (lesen Sie HIER mehr über das Vollspaltenboden-Aus). Die Lage spitzte sich zu, als die Koalition über Umweltministerin Leonore Gewesslers dringend notwendige Unterstützung für europäische Umweltpolitik ins Wanken geriet.

Tierschutznovellen der aktuellen Regierung sind abgeschlossen

Mit dem heutigen Beschluss beendet die Regierung wahrscheinlich ihre Überarbeitung des Tierschutzgesetzes. Bis zuletzt ausständig, aber per se auch nicht in der aktuellen Heimtier-Novelle vorgesehen, blieb eine Lösung für das Aus der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung.

Politisches Tauziehen um Tierschutznovellen

Als die aktuelle Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen hat, kündigte sie ambitionierte Tier-, Natur- und Klimaschutzverbesserungen an. Tatsächlich wurden in einigen Bereichen Fortschritte erreicht, aber so manches blieb auf der Strecke. Versprochen war beispielsweise eine ausgeweitete Lebensmittelkennzeichnung für tierische Produkte und auch auf ein Klimaschutzgesetz konnte sich die Regierung aus GRÜNEN und ÖVP bisher nicht einigen.

Für den Tierschutz wollte man das bundesweite Tierschutzgesetz und die davon abhängigen Verordnungen überarbeiten. Novellen wurden bereits Ende 2021 angekündigt, als im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, GRÜNEN, FPÖ, und NEOS eine Entschließungsantrag zum Tierschutz verabschiedet wurde. Lesen Sie HIER was wir gefordert haben.

Eine erste Tierschutznovelle, die überwiegend die Haltung von Nutztieren betraf, wurde 2022 verabschiedet. Verboten wurden unter anderem das (in Österreich ohnehin nicht mehr praktizierte) Kükenschreddern und die dauerhafte Anbindehaltung bei Rindern – letzteres allerdings erst ab 2030. Wir begrüßen alle Verbesserungen, sind aber immer noch enttäuscht vom mageren Ergebnis der groß angekündigten Nutztiernovelle.

Im Laufe der Debatten haben wir viel politisches Tauziehen um wichtige Tierschutzangelegenheiten erlebt. Besonders die Blockade von Seiten der ÖVP was verbesserte Standards für Nutztiere angeht, waren zermürbend. Die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes für die Vollspaltenböden wird nun wahrscheinlich unter der nächsten Regierung, unter gesicherter ÖVP-Beteiligung, erfolgen und damit leider vermutlich nicht im Sinne der Tiere.

Fazit:

Der erhoffte große Steinwurf ist das Gesetz leider nicht geworden. Zwar wurden mit der aktuellen Novelle wichtige erste Schritte gesetzt, um alte Missstände auszubügeln, doch noch gibt es viel zu tun, um das Wohl unserer Mitlebewesen zu gewährleisten. Vor allem eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen, eine Bewilligungspflicht für alle Zuchten und eine Stärkung des Qualzuchtverbots auch bei Nutztieren hätten das Tierwohl maßgeblich verbessert.

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Stellungnahme zur Novelle zum Tierschutzgesetz

Bezugnehmend auf den aktuell in Begutachtung befindlichen Entwurf für eine Novelle zum Tierschutzgesetz (TSchG), zur 1. Tierhaltungsverordnung und zum Tiertransportgesetz geben wir folgende Stellungnahme ab. Wir begrüßen die prinzipiellen Bemühungen, das Wohlbefinden der Tiere zu verbessern. In vielen Bereichen besteht jedoch ein über die Entwürfe hinausgehender Anpassungs- und Änderungsbedarf. Zudem sind nicht alle geplanten Änderungen mit den Zielsetzungen des Tierschutzes vereinbar.

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