Petitionen

Petition: Verbot von Beiß- und Angriffstrainings bei Hunden von Privatpersonen

UPDATE: Die von uns erkämpfte Novelle der Hundeausbildungs-Verordnung verbietet jegliche Ausbildung von Hunden, die aggressive Verhaltensweisen wie Beißen oder Angriffsverhalten fördert!
UPDATE: Am Donnerstag, 04.07.2024, wurde die Heimtiernovelle offiziell beschlossen. Wir haben HIER alle Neuerungen zusammengefasst.

Wir von Tierschutz Austria fordern gemeinsam mit 4 Pfoten, Arche Noah, Gut Aiderbichl, Tierquartier Wien, Tierschutzombudsstelle Wien, Pro Tier, Verein Freunde der Krone Tierecke, Tierschutzverband NÖ, Pfotenhilfe Lochen und vielen weiteren Tierschutzorganisationen ein Verbot des Beiß- und Angriffstrainings für Private zum Wohle der Tiere und der Menschen!

Danke für Ihr Interesse!

Diese Petition wurde bereits erfolgreich beendet!

Damit wir auch in Zukunft solche Erfolge feiern können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte spenden Sie uns für unser tierschutzpolitisches Spendenprojekt „Pfoten-Politik„, um noch mehr für den Tierschutz erreichen zu können.

Darum lehnen wir Beiß- und Angriffstrainings bei Hunden im Privatbereich ab!

Es besteht Grund zur Annahme, dass die Aggressivität und damit die Gefährlichkeit von Hunden, die einem Beiß- und Angriffstraining unterzogen werden, jedenfalls vorübergehend erhöht wird.

Aus tierschutzrechtlicher Sicht sind Ausbildung und Prüfung in der Disziplin „Schutzarbeit“ insofern problematisch, da  „Starkzwangmethoden“ eingesetzt werden. Es werden hier also Situationen nachgestellt, bei denen beispielsweise Hundehalter überfallen werden und schließlich Kampfhandlungen zwischen dem Hund und einer dritten Person (genannt Schutzdiensthelfer) stattfinden. Hierbei wäre es u.a. fehlerhaft, wenn der Hund nur zaghaft angreift und zubeißt. Deswegen muss die Ausbildung zum klassischen „Schutzhund“ Berufsgruppen vorbehalten bleiben, die durch ihre Berufsausbildung sich dieser zusätzlichen Verantwortung bewusst sind. Die Schutzhundeausbildung muss rechtlichen Einschränkungen, insbesondere einer behördlichen Bewilligungspflicht, unterworfen werden!

Die Ausbildung zum sogenannten „Schutzhund“ ist prinzipiell Hunden des Militärs oder der Polizei vorbehalten. Doch auch manche Hundeschulen bieten ein solches Training für Privatpersonen an und deklarieren es als „Sport“.

Der sogenannte Gebrauchshundesport besteht aus drei Teilen, wovon die ersten zwei die Fährtensuche und die Unterordnung betreffen und weitgehend unbedenklich sind. Wir kritisieren die dritte Disziplin – die sogenannte Schutzarbeit, denn hier lernt der Hund auf Kommando anzugreifen und zuzubeißen. Viele Liebhaber:innen dieses „Sportes“ argumentieren, dass „Schutzhunde“ besonders gehorsam seien. Jedoch ist der Ansatz, den Hund „scharf“ machen zu wollen – ihn also bewusst zum Zubeißen in einen Schutzarm zu bringen – abzulehnen! Denn Fehler im Training oder Verwechslungen der Auslöser für das Angriffsverhalten können niemals ausgeschlossen werden, was fatale Folgen haben kann.

Was wir fordern:

Gemäß den Zielsetzungen des Bundestierschutzgesetzes hat der Mensch besondere Verantwortung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf. Dies inkludiert einen respektvollen Umgang; in keinem Fall sollen Tiere eine Abschreckfunktion erfüllen müssen. Stattdessen soll

  1. Ein Verbot der Ausübung von Beiß- und Angriffstraining von privaten Hundehaltern.
  2. Eine zeitgemäße, auf modernsten Erkenntnissen basierende, gewaltfreie Ausbildung der Hunde im Vordergrund stehen, welche die Alltagskompatibilität der Tiere in einer zunehmend herausfordernden Umgebung im Fokus hat.
  3. Das bezieht sich auch auf Trainer:innen, die sich durch eine umfassende Ausbildung und laufende Weiterbildungen qualifizieren (derzeit ist das Berufsbild Hundetrainer:in nicht geschützt).
  4. Zusätzlich sollte die Einführung eines verpflichtenden bundesweit einheitlichen Sachkundenachweises für alle Hundehalter dazu dienen, Hunde in all ihren Facetten zu verstehen. Er sollte, also ein Grundverständnis für Bedürfnisse, Körpersprache, Stress-Signale zu vermitteln, um Konflikte rechtzeitig erkennen und entschärfen zu können.

Mit der Unterschrift dieser Petition unterstützen Sie die Forderung, das Tierschutzgesetz entsprechend anzupassen und den Nationalrat aufzufordern, eine Gesetzesnovelle umzusetzen.

Zum Newsletter anmelden Newsletter schließen