Volksbegehren

Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz!

In Österreich gibt es bei der Jagd ein Wirrwarr an Regelungen: In jedem Bundesland gelten andere Vorschriften. Was in einem Bundesland geschützt ist, kann im nächsten gnadenlos gejagt werden. Die Jagd nach möglichst schönen Trophäen steht immer noch über dem Wohl der Tiere und selbst Hunde und Katzen sind nicht vor einem Abschuss sicher. Das muss geändert werden!

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Wir von Tierschutz Austria, der VEREIN GEGEN TIERFAKRIKEN, die AG Wildtiere und der Ökologische Jagdverband sowie engagierte Einzelpersonen aus den Bereichen Natur-, Arten- und Tierschutz setzen uns gemeinsam für eine echte Veränderung ein: Wir fordern ein bundeseinheitliches Jagdgesetz, das die Tiere schützt und die Jagd nach ökologischen und tierschutzgerechten Prinzipien neu ausrichtet.

Jetzt ist die Zeit zu handeln! Unterstütze unser Volksbegehren für eine einheitliche Jagdreform! Gemeinsam schaffen wir eine Zukunft, in der Tiere und ihre Lebensräume wirklich geschützt werden.

Mehr Informationen

Volksbegehren unterstützen:

Für das Volksbegehren können ab sofort Unterstützungserklärungen abgegeben werden, damit es stattfinden kann.

Sie können eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz abgeben, wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und am Tag der Unterstützung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es gibt zwei Möglichkeiten für die Abgabe von Unterstützungserklärungen:

Beim Amt

In jedem beliebigen österreichischen Gemeindeamt (Wien: Bezirksamt) zu dessen Amtsstunden (Parteienverkehr). Es muss nicht das Gemeindeamt Ihres Hauptwohnsitzes sein. Fragen Sie dort nach dem Raum, in dem Volksbegehren zur Unterzeichnung aufliegen. Sie brauchen nur einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Online

Via Internet mit einer elektronischen Signatur hier. einloggen. Bitte anschließend weit nach unten scrollen.

 

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Unsere Forderungen für ein Bundes-jagdgesetz:

 

Die Jagd muss den gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und ökologisch-tierschutzgerecht erfolgen. Dem wird die in neun Landesgesetzen unterschiedlich geregelte Jagd nicht gerecht. Die Landesgesetze erlauben z.B.: tierquälerische Jagdmethoden, Bejagung seltener Arten, Abschuss von Elterntieren mit Jungen oder Tötung von Hunden und Katzen. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher ein Bundes-Jagdgesetz erlassen, das die Einhaltung der im Beiblatt dargelegten Grundsätze sicherstellt.

Schluss mit tierquälerischen Jagdmethoden, Trophäenjagden und sich widersprechenden Gesetzen! Wir fordern, dass folgende Grundsätze verwirklicht werden:

  1. Schonzeiten für alle jagdbaren Tierarten
  2. Grausame Fang- und Jagdmethoden dürfen nicht angewendet werden
  3. Gezüchtete Tiere dürfen nicht für die Jagd ausgesetzt werden
  4. Verbot der Tötung von Haustieren
  5. Jagdbare Tierarten nach ökologischen Kriterien definieren
  6. Gefährdete Tierarten sind zu schonen
  7. Keine Verwendung von Bleimunition
  8. Ökologische Grenzen respektieren

Im Bundes-Jagdgesetz sollen nicht nur die jagdbaren Arten, Schonzeiten und Jagdmethoden geregelt sein, sondern auch bestimmte Maßnahmen für das Jagdwesen getroffen werden. Wir setzen uns für bundesweite Jagdkarten, Abschaffung der gesetzlich verpflichtenden Trophäenschau, wirksame Verfolgung von Wildtierkriminalität, überbetriebliche Eigenjagd und Eigenbewirtschaftung ein!

 

Fotos zur Verfügung gestellt von Wildtierfotograf Leopold Kanzler.

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Initiatoren des Volksbegehrens:

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